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Ratgeber

Handwerk verstehen: zulassungspflichtig, zulassungsfrei, handwerksähnlich

Wie die Handwerksordnung die Gewerke einteilt und was das für deine Stelle bedeutet.

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Drei Gruppen von Gewerken

Die Handwerksordnung teilt das Handwerk in drei Listen. Anlage A nennt 53 zulassungspflichtige Handwerke, darunter Maurer und Betonbauer, Elektrotechniker, Tischler, Friseure und Kraftfahrzeugtechniker. Anlage B Abschnitt 1 enthält zulassungsfreie Handwerke wie Gebäudereiniger oder Uhrmacher, Abschnitt 2 die handwerksähnlichen Gewerbe.

GruppeBeispieleBetrieb gründen
Anlage AElektrotechniker, Tischler, DachdeckerEintragung in die Handwerksrolle, meist über Meister
Anlage B1Gebäudereiniger, Uhrmacher, Maßschneiderohne Meisterpflicht
Anlage B2handwerksähnliche Gewerbeohne Meisterpflicht

Was das für Beschäftigte heißt

Für angestellte Gesellen, Helfer und Quereinsteiger gilt die Meisterpflicht nicht persönlich. Sie betrifft den Betrieb: Ein zulassungspflichtiges Handwerk darf nur selbstständig betreiben, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist. Für dich zählt die Liste vor allem, wenn du später selbst gründen willst oder eine Leitungsstelle anstrebst, für die der Meister verlangt wird.

Wie du das passende Gewerk findest

Wenn du noch kein festes Gewerk hast, hilft ein Blick auf deine Vorlieben. Arbeitest du gern draußen, passen Bau, Dach und Garten. Magst du Präzision und Technik, passen Elektro, Metall und Kfz. Arbeitest du gern mit Menschen, passen Friseur, Hörakustik oder Augenoptik. Praktika von einer oder zwei Wochen zeigen schnell, ob der Alltag zu dir passt. Frag bei deiner Handwerkskammer nach Beratung und Praktikumsbetrieben.

Ausbildung in allen drei Gruppen

Ausgebildet wird in allen drei Gruppen. Auch in zulassungsfreien Handwerken gibt es anerkannte Ausbildungsberufe mit Gesellenprüfung, zum Beispiel den Gebäudereiniger. Für deine Ausbildung spielt die Einteilung also kaum eine Rolle. Sie wird wichtig, wenn du später einen eigenen Betrieb gründen willst.

Typische Rollen auf dieser Seite

  • Gesellen in einem bestimmten Gewerk, etwa Elektro, Sanitär, Maler oder Tischler
  • Allrounder und Haushandwerker in Wohnungswirtschaft, Hotels und Kliniken
  • Gruppenleitungen im handwerklichen Bereich von Werkstätten und Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Vertrieb und Beratung für Handwerkskunden bei Großhändlern und Baumärkten

Die Mischung zeigt: Handwerk findet nicht nur im Handwerksbetrieb statt. Viele Arbeitgeber außerhalb des Handwerks suchen Menschen mit handwerklichem Abschluss für Instandhaltung, Ausbildung und Beratung.

Kurz gesagt

Die Anlagen der Handwerksordnung regeln, wer einen Betrieb gründen darf. Für deine Ausbildung und Anstellung zählt vor allem, welches Gewerk dich interessiert und welcher Betrieb gut ausbildet.

Auf dieser Seite kannst du nach Gewerk, Stadt und Arbeitgeber filtern.

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