Gesetzliche Untergrenzen
Für alle Beschäftigten gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 Euro. Für Auszubildende mit Beginn im Jahr 2026 gilt die Mindestausbildungsvergütung: 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Tarifverträge im Handwerk können höhere Beträge festlegen.
Branchenmindestlöhne einzelner Gewerke
Einige Gewerke haben per Verordnung eigene, höhere Mindestlöhne. Beispiele im Jahr 2026: Im Dachdeckerhandwerk erhalten Gesellen mindestens 16,60 Euro, im Maler- und Lackiererhandwerk seit Juli mindestens 16,13 Euro, in der Gebäudereinigung gelten je nach Lohngruppe mindestens 15,00 oder 18,40 Euro. Diese Werte sind befristet und werden neu verhandelt.
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Rechne jedes Angebot auf ein Jahresgehalt hoch und zieh dann die Posten ab, die du selbst trägst, etwa Fahrtkosten zu wechselnden Einsatzorten. Frag nach Urlaubstagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Überstundenausgleich und Weiterbildungen, die der Betrieb bezahlt. Ein kleiner Betrieb ohne Tarif kann bei guter Auftragslage mehr zahlen als ein großer. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Warum Gewerke unterschiedlich zahlen
Die Unterschiede zwischen den Gewerken haben mehrere Gründe: Nachfrage nach Fachkräften, Preise, die Kunden zahlen, Grad der Tarifbindung und körperliche Belastung. Gewerke mit Branchenmindestlohn haben eine feste Untergrenze über dem gesetzlichen Mindestlohn. Wer zwischen zwei Gewerken schwankt, sollte neben dem Lohn auch Arbeitszeiten, Belastung und Aufstiegswege vergleichen.
Was den Unterschied macht
- Gewerk und Region, weil Tarifverträge oft regional abgeschlossen werden
- Tarifbindung des Arbeitgebers, innerhalb und außerhalb des Handwerks
- Montage, Bereitschaft und Kundendienst mit eigenen Zulagen
- Meister, Techniker oder Betriebswirt im Handwerk als Aufstieg
Stellen außerhalb klassischer Betriebe, etwa in Wohnungswirtschaft, Kliniken oder Kommunen, folgen den Tarifen dieser Branchen. Ein Wechsel kann deshalb bei gleichem Beruf andere Bedingungen bringen.
Kurz gesagt
Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung sind die Untergrenzen. Branchenmindestlöhne, Tarife und deine Qualifikation bestimmen, wie weit dein Lohn darüber liegt.
Wer mehrere Angebote aus verschiedenen Gewerken hat, sollte auch die Perspektive vergleichen: Wie schnell kommt man zum Vorarbeiter, wie verbreitet sind Meisterstellen, wie sicher ist die Auftragslage in der Region?
Lass dir Zusagen immer schriftlich geben.